Welche Entschädigung Verbraucher für Flüge erwarten können, die wegen der Corona-Krise ausfallen, wird derzeit auf EU-Ebene beraten. Da es um die Fluggastrechte-Verordnung der EU gehe, brauche es auch eine europäische Lösung, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Mittwoch in Berlin. Es gebe Gespräche mit anderen EU-Staaten und der EU-Kommission.
Denkbar wäre, dass Fluggesellschaften bei annullierten Flügen Gutscheine vergeben oder den Preis zurückerstatten. Ähnliche Fragen stellen sich bei Pauschalreisen. Auch dazu laufen Beratungen auf europäischer Ebene.
Die Luftverkehrswirtschaft warb für eine solche Gutscheinlösung. Eine Rückzahlpflicht bedrohe die Liquidität der Unternehmen in der Branche existenziell, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands BDL, Matthias von Randow. "Eine Gutscheinlösung bei annullierten Flügen würde unseren Unternehmen helfen und gleichzeitig die Kunden nicht schädigen, denn diese könnten ihre gebuchten Reisen nach Ende der Corona-Pandemie tatsächlich auch antreten." Die Gutscheine könnten dann auch für andere Ziele als die gebuchten eingesetzt werden.
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Widerstand gegen den Plan, bei stornierten Flügen und Pauschalreisen den Konsumenten zunächst nur Gutscheine auszuhändigen, regt sich beim Verbraucherzentrale Bundesverband: "Die Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden, der Reisebranche einen Kredit zu gewähren, wenn sie selber das Geld für anderes wie Miete oder Lebensmittel einsetzen wollen", sagte die Mobilitätsexpertin des Verbandes, Marion Jungbluth.