In Deutschland stationierte Beschäftigte der Ryanair-Tochter Malta Air dürfen Kurzarbeitergeld beziehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Mitte September entschieden, wie "Beck Aktuell" jetzt berichtet. In dem Streit der Airline mit der Bundesagentur für Arbeit ging es um die Frage, ob eine Niederlassung in Deutschland Voraussetzung dafür ist oder nicht.