Die EU-Kommission hat die Aussetzung der Vorgaben für die Nutzung von Start- und Landerechten von Fluggesellschaften wegen der Corona-Pandemie nun offiziell bis Ende März verlängert. Die Pandemie habe weiter beträchtliche Auswirkungen auf den Luftfahrtsektor, erklärte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. Es sei "unglücklicherweise wenig wahrscheinlich, dass der Verkehr in naher Zukunft wieder steigt." Mit der Verlängerung sollten zudem unnötige Umweltbelastungen verhindert werden.
Airlines müssen die ihnen zugestandenen Start- und Landerechte an großen Verkehrsflughäfen während eines Flugplans normalerweise zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um in der Flugplanperiode des Folgejahres ihr Recht darauf zu wahren. Zahlreiche Airlines strichen wegen des Coronavirus aber massiv Flüge. Wirtschafts- und Umweltverbände warnten deshalb vor massenhaften "Geisterflügen" ohne Passagiere.
Im März beschloss die EU-Kommission, wegen der Corona-Pandemie die Slot-Regeln bis zum 24. Oktober auszusetzen. Dies wurde nun bis zum 27. März verlängert, wie die Kommission mitteilte. Airlines verlieren damit ihre bisherigen Start- und Landerechte nicht - egal, ob der Flieger abhebt oder nicht.
Valean wies in der Debatte um die Verlängerung darauf hin, dass die Ausnahmeregelung zwar geholfen habe, aber dass sich damit aber auch "bestimmte Probleme" ergeben hätten. So würden verfügbare Slots derzeit nicht immer rechtzeitig freigegeben und manche Airlines könnten die Ausnahme missbrauchen, "um ihre Marktpräsenz zu erhöhen". Dem müsse begegnet werden.
Brüssel verwies darauf, dass die Zahl der Flüge auch im September um 54 Prozent unter dem Vorjahresniveau gelegen habe. Sie rechnet damit, dass die Verkehrszahlen auch noch im Februar 2021 um 50 Prozent unter dem Vorjahr liegen.