Quarantänepflicht für Reiserückkehrer auf 8. November verschoben, © dpa/Andres Valle
Flughafenmitarbeiter stehen in Schutzanzügen an den Schaltern zur Passkontrolle an einem Flughafen. © dpa / Andres Valle
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Die neue Quarantänepflicht für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten soll ab dem 8. November gelten. Die Details regelt eine Musterquarantäneverordnung, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete und die eine "gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder" darstellen soll, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch sagte.

Die konkrete Umsetzung liegt bei den Bundesländern, Reisende müssen deren jeweilige Regeln beachten. Ursprünglich sollten die Neuerungen schon zum 15. Oktober kommen. Die aktuelle Regulierung, die unter anderem kostenlose Tests an Flughäfen vorsieht, sollte eigentlich nur bis Ende September gelten. Die Verzögerung kam zustande, weil ein neues digitales Erfassungssystem für Reisende noch nicht fertig war.

Online-Erfassung von Reisenden

Jetzt ist es aber soweit. Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sollen sich ab dem 8. November noch vor der Einreise nach Deutschland online registrieren. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit. Gedruckte Aussteigekarten, wie sie zum Beispiel von Fluggesellschaften an Passagiere verteilt wurden, entfallen dann.

Das neue System soll Nutzern zur Verfügung stehen, sobald die Länder die neuen Quarantäneregeln für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten in Kraft setzen. Das Bundesinnenministerium betonte am Mittwoch, die nötige Software sei einsatzbereit und werde nun dem Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt.

Reisende sollen ihren Namen, persönliche Daten, Herkunfts- und Zielort sowie den Einreisezeitpunkt angeben, bei Flugreisen auch die Flugnummer. Die Daten werden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erhoben. Die Behörden können sie - ebenso wie Angaben in Gästelisten bei Restaurantbesuchen - auch für die Verfolgung von Straftaten nutzen, wenn dies rechtlich zulässig ist.

"Unser gemeinsames Ziel ist, neue Infektionsherde in Deutschland durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern", sagte Seibert. "Und deswegen halten wir grundsätzlich an der Pflicht fest, dass jemand nach Einreise aus Risikogebieten sich in Selbstisolation begibt." Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss laut Seibert demnächst bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne gehen. Zudem muss er sich beim Gesundheitsamt melden.

Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Coronavirus-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Pflicht zur Quarantäne. In jedem Fall ist das Gesundheitsamt über das Ergebnis zu informieren. Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tagen Symptome einer Covid-19-Erkrankung auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

Branche läuft Sturm gegen die Quarantäne

Nachdem Anfang August eine Testpflicht für alle Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten eingeführt wurde, hatten etliche Flughäfen Corona-Testzentren eingerichtet. Mit der Begründung, die Strategie habe die Testlabore an ihre Grenzen gebracht und dem mehr oder weniger offen artikulierten Wunsch der Bundesregierung, Bundesbürgern Reisen zu verleiden, einigten sich Bund und Länder auf eine Neuregelung.

Die Beschlüsse der Politik wurden von der Luftfahrtbranche wütend abgelehnt und seit Wochen bekämpft. Die Quarantänepflicht würde die Reise-Nachfrage derart einbrechen lassen, dass sie einem zweiten Lockdown gleich kämen, hieß unisono von Airlines, Flughäfen und Verbänden. Das Vorhaben sei ein wirtschaftlich unverantwortlicher Schritt für die eh schon um ihr Überleben kämpfenden Luftfahtunternehmen.

© dpa, Cheng Min/XinHua Lesen Sie auch: Corona-Labore warnen vor Überlastung durch Reisebeschränkungen

Derzeit können Reisende aus Risikogebieten die Quarantäne vermeiden, wenn sie einen negativen Corona-Test mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer den nicht vorweisen kann, muss zwei Wochen in Quarantäne – oder den Test im Inland nachholen und bis zu einem negativen Ergebnis isoliert bleiben. Dieses Verfahren ist laut Branche ausreichend. Zudem hofft die Luftfahrt auf neue Schnelltests, mit denen alle Fluggäste direkt vor dem Einstieg getestet werden können, was aufwendige Testprozeduren entfallen lassen könnte und noch dazu für Fluggäste billiger wäre.

© dpa, Andres Valle Lesen Sie auch: Reisen an sich ist laut RKI nicht notwendigerweise riskant

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