In seiner Mobilitätskolumne "Schiene, Straße, Luft" vergleicht und kommentiert Verkehrsjournalist Thomas Rietig auf airliners.de die Luftverkehrswirtschaft mit anderen Verkehrsträgern.
Eines der berühmtesten Gedichte von Matthias Claudius (1740-1815) neben dem "Abendlied" ("Der Mond ist aufgegangen…") fängt an mit den Worten: "Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen".
Es geht darin um Reisen an den Nordpol, nach "Otaheit" (Das googeln Sie jetzt mal!) und nach Japan, um nur einige Highlights für Instagrammer zu nennen.
Claudius, dessen Reisen ihn aus seiner holsteinischen Heimat unter anderem nach Darmstadt und Jena führten, erwähnt sogar die Nordwestpassage – erstmals durchschifft von Roald Amundsen zu Beginn des 20. Jahrhunderts und heute zumindest in Teilstrecken auf dem Programm von Kreuzfahrtveranstaltern. Wer da mitfährt, hat auch heute noch viel zu erzählen.
Aber auch bei kleineren Reisen in klimatechnisch weniger problematische Gebiete muss sich der Reisende manchmal warm anziehen. Etwa, wenn sein Flug überbucht ist und er nicht oder nicht pünktlich ans Ziel kommt.
Die in verschiedenen Gesetzen niedergelegten verbindlichen Fluggastrechte zu gewährleisten, ist für Veranstalter oft keine Selbstverständlichkeit, sonst würden ja nicht Zehntausende unerledigte Gerichtssachen im Zusammenhang mit Flug- und Fahrgastrechten auf Erledigung durch die überlastete Justiz warten.
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