Die steigende Zahl von Streitigkeiten zwischen Reisenden und Fluggesellschaften führt weltweit zu neuen Gesetzen und Forderungen nach einer strengeren Durchsetzung bestehender Verbraucherschutzbestimmungen.
Die Fluggesellschaften fürchten nach den neuen Regulierungsbestrebungen einen Flickenteppich widersprüchlicher Regelungen. Die Iata forderte die Regierungen jüngst auf, den Service für Kunden zu verbessern, "anstatt Fluggesellschaften herauszufiltern, wie es die jüngsten Vorschläge in Kanada und den USA getan haben", sagte Generaldirektor Willie Walsh.
In Kanada wird aktuell die Gesetzgebung überarbeitet. Die US-Regierung arbeitet an neuen Regeln und die Europäische Union drängt auf eine stärkere Durchsetzung ihrer bestehenden Vorschriften. In den USA verzeichnete das Verkehrsministerium (DOT) zuletzt einen Anstieg der Beschwerden von Fluggästen um 55 Prozent.
Die USA arbeiten nun an Regeln, die bis Ende des Jahres vorgeschlagen werden sollen. Geplant ist, Fluggesellschaften zu verpflichten, Passagiere bei langen Verspätungen oder Annullierungen, für die sie verantwortlich sind, zu entschädigen.
Doch auch in Europa, wo sich eine sehr strikte Auslegung der EU-Fluggastrechteverordnung durchgesetzt hat, fordern die Airlines Veränderungen. Die europäische Airline-Lobby Airlines for Europe (A4E) sagte, Entschädigungen seien in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Sie fordert eine Reform der Gesetzgebung. Die bestehenden Regeln ließen zu viel Spielraum für Interpretationen.
Schwammige EU-Fluggastrechteverodnung kostet Airlines Milliarden
Aus einer Verordnung gegen Überbuchungen hat sich über die Jahre ein Fluggastrechte-Konstrukt entwickelt, das Airlines Milliarden kostet. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Jahr 2005 wurde der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg über 200 Mal angerufen, um im Rahmen sogenannter Vorabentscheidungsverfahren, initiiert durch Gerichte der EU-Mitgliedstaaten, Antworten auf Fragen zur Anwendbarkeit und Auslegung der Verordnung im Lichte des Europarechts zu geben.
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