Die Corona-Krise trifft die Luftverkehrsbranche schwer. Neben den Fluggesellschaften und Flughäfen sind vor allem auch die Dienstleister am Boden Leidtragende der Reisebeschränkungen. Beschäftigte, Betriebsräte und die Gewerkschaft Verdi werfen dem bundesweit tätigen Bodenverkehrsdienstleister Aviation Handling Services (AHS) vor, Mitarbeiterrechte zu missachten.
"Wir, die Beschäftigten der AHS, haben bereits viele schmerzvolle Beiträge zur Unterstützung der AHS geleistet. Hier werden unsere demokratischen Rechte als Arbeitnehmer/innen, die unserer Betriebsräte und unserer Gewerkschaft infrage gestellt", heißt es in einem offenen Brief an die Geschäftsführungen der AHS-Gesellschaften sowie die Gesellschafter des Gesamtunternehmens.
Betriebsbedingte Kündigungen trotz Betriebsvereinbarungen
Die Beschäftigten werfen der AHS mit Hauptsitz in Hamburg unter anderem vor, den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen trotz Kurzarbeit aus den Betriebsvereinbarungen streichen zu wollen. Dabei sei es der klare Wille der Bundesregierung, Arbeitsplätze durch Kurzarbeit zu schützen.
"Die AHS will offensichtlich stattdessen Kurzarbeitergeld beziehen und trotzdem Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit entlassen." Darüber hinaus seien im Falle von Streiks "schwarze Listen" beteiligter Beschäftigter angekündigt und Betriebsräte an einigen Standorten massiv und persönlich unter Druck gesetzt worden.
Hatte AHS im vergangenen Jahr bundesweit noch 2500 Mitarbeiter, sind es aktuell nur noch 1500, wie airliners.de aus dem Umfeld des Unternehmens erfuhr. AHS übernimmt die Passagierabfertigung an den Flughäfen Hamburg, Hannover, Bremen, Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart.
Der zuständige Verdi-Gewerkschaftssekretär Marvin Reschinsky bezeichnet das Vorgehen als "Skandal". Die Geschäftsführung würde die Existenzängste der Beschäftigten nutzen, um sich daraus dauerhaft einen Wettbewerbsvorteil zu erschleichen. Besonders schwer wiege, dass es sich bei AHS um ein Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung handele.
Scharfe Kritik üben die Beschäftigen auch an der Tatsache, dass AHS das Kurzarbeitergeld nicht aufstockt. Laut Reschinsky sei es nicht akzeptabel, wenn Beschäftigte aufgrund von "Kurzarbeit mit monatlichen Einkommen von 500 Euro konfrontiert werden und gleichzeitig ein Arbeitsplatzabbau ermöglicht werden soll."
AHS weist Vorwürfe zurück
AHS wies die Vorwürfe zurück. "Selbstverständlich hält sich AHS an bestehende Gesetze und Vereinbarungen mit den Sozialpartnern sowie geltendes Tarifrecht", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Zwei gerichtliche Verfahren gegen Verdi hätten bestätigt, dass Tarifverhandlungsergebnisse, die noch vor der Corona-Pandemie erzielt wurden, keine Bindungswirkung hätten und nicht umgesetzt werden müssten.
"Die Geschäftsführungen stehen derzeit in Kontakt mit den lokalen Betriebsräten, um eine Verlängerung der Kurzarbeit in den Betrieben der AHS-Gruppe zu ermöglichen", hieß es. Man vertraue darauf, mit allen Sozialpartnern "konstruktive Ergebnisse zum Wohle der AHS-Beschäftigten erreichen zu können." Vorrangiges Ziel sei der Erhalt von Arbeitsplätzen.
Aufgrund der extrem angespannten wirtschaftlichen Lage aller Branchenteilnehmer seien über das Kurzarbeitergeld hinausgehende Leistungen leider nicht finanzierbar, so AHS zu airliners.de. Für AHS sei es auch unverständlich, dass die Politik bis heute keine finanziellen Hilfen für die Bodenverkehrsdienstleister gewähre, wie bereits vom Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) gefordert. "AHS ist hiervon ebenfalls stark betroffen."