In den vergangenen beiden Tagen erfolgten im Haushaltsausschuss des Bundestages die finalen Beratungen zum Bundeshaushalt 2021. Laut einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums wurde darin eine zusätzliche Unterstützung für Flughäfen, an denen der Bund als Gesellschafter beteiligt ist (BER, Köln/Bonn, München) beschlossen. Der Ausschuss habe 170 Millionen Euro direkt und weitere 100 Millionen Euro über eine Verpflichtungsermächtigung bewilligt.
Daneben sollen 300 Millionen Euro zusätzlich die wegen Corona angespannte Finanzlage bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) entlasten und laut Verkehrsministerium dafür sorgen, dass die Gebühren für die Airlines trotz Einnahmeeinbruch stabil bleiben. Normalerweise werden Defizite bei der bundeseigenen DFS auf die Gebühren umgelegt.
Mit weiteren 20 Millionen Euro sollen zukünftig zudem kleinere Flughäfen bei den Kosten für Flugsicherungsdienstleistungen entlastet werden. Die Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze (IDRF) begüßt das ausdrücklich: "Dieser Schritt ist seit Jahren überfällig und sorgt endlich für einen fairen Wettbewerb", so der neue IDRF-Vorsitzender Klaus-Jürgen Schwahn.
Seit langem stören sich die kleineren Standorte daran, dass der Bund die Flugsicherungskosten an 15 als international beziehunsgweise "im Bundesinteresse" deklarierten Flughäfen durch die Dienste der staatlichen DFS bezuschusst. Darunter fallen durchaus auch kleinere Flughäfen wie Dresden und Erfurt/Weimar, vom Passagieraufkommen vergleichbare Plätze wie etwa Memmingen oder Paderborn jedoch nicht. Insgesamt 40 Flugplätze und Flughäfen waren so bislang bei der Finanzierung der Flugsicherung auf sich allein gestellt.
Bundeshaushalt nimmt neuen Anlauf für Flugsicherungskosten an Regionalflughäfen steht Lesern mit airliners+ Zugang zu Verfügung
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