Cyber Security Awareness Training under EU Regulation 11.2.8
Was ist die Schulung nach Kapitel 11.2.8 der EU-Verordnung 2015/1998?
Die Schulung nach Kapitel 11.2.8 der EU-Verordnung 2015/1998 ist eine verpflichtende Sicherheitsunterweisung im Bereich Cyber-Security für bestimmte Personengruppen im Luftfahrtsektor. Ziel ist es, kritische Informations- und Kommunikationssysteme (IKS) vor unbefugtem Zugriff und Cyberangriffen zu schützen.
Wer muss diese Schulung absolvieren?
Die Schulung ist verpflichtend für Personen mit:
- physischem Zugang zu kritischen IT-Systemen der Luftfahrt (Gruppe I / Kategorie a)
- elektronischem Zugriff oder administrativen Rechten (Gruppe II / Kategorie b)
- Verantwortung für Sicherheitskonfiguration oder Systemhärtung (Gruppe III / Kategorie c)
Typischerweise umfasst unteranderem folgende Firmen:
- Handlings Agenten / Bodenabfertiger
- Airlines / Flughäfen
- IT service provider in der Luftfahrt
- Bekannte Versender/ Reglementierte Beauftragte
Warum wurde diese Schulung eingeführt?
eDie Luftfahrt ist ein attraktives Ziel für Cyberangriffe. Mit zunehmender Digitalisierung steigen die Risiken für Datenlecks, Systemausfälle oder gezielte Angriffe. Die Schulung gemäß 11.2.8 wurde eingeführt, um ein Mindestniveau an Cyber-Awareness bei allen Beteiligten sicherzustellen.
Inhalte der Schulung
Die genauen Inhalte variieren je nach Gruppe, beinhalten aber typischerweise:
- Grundlagen der Cybersicherheit
- Passwortschutz und Zugangskontrollen
- Phishing und Social Engineering
- Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
- Schutz mobiler Endgeräte
- Netzwerksicherheit (bei Admin-Zugriff)