Der „Accord européen
relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“ (ADR) ist ein seit dem 30. September 1957
bestehendes internationales Abkommen zur Regelung der Beförderung von gefährlichen
Gütern auf der Straße.
Die enthaltenen Vorschriften und Bestimmungen beziehen sich
auf die Sicherung, Verpackung und Markierung von Gefahrgut und finden immer
dann Anwendung, wenn während des Transports mindestens zwei Vertragsstaaten
involviert sind. Vorranglich werden hierbei Vorschriften bezüglich der
Kennzeichnung und Dokumentation der Gefahrgüter, ihrer Behälter sowie
Anforderungen an den Fahrer und das Transportfahrzeug festgelegt.
Die enthaltenen Bestimmungen werden alle zwei Jahre einer
Revision unterzogen, um sie an geänderte technische sowie rechtliche
Rahmenbedingungen anzupassen.
Aktuell gehören 52 Staaten zu den Vertragsparteien. Die letzte
Änderung war hierbei Usbekistan, das seit Februar 2020 zu den Mitgliedsstaaten gehört.
Die weiteren Staaten sind:
Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien,
Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien,
Montenegro, die Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, die Russische Föderation, San Marino, Schweden, die Schweiz, Serbien,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Türkei,
Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern