T1 Verfahren

Als eines von mehreren Versandverfahren, ist das T1 Verfahren für Speditionen und Transportdienstleister innerhalb der EU und den EFTA Staaten (Europäische Freihandelszone) von hoher Bedeutung.

Ziel des Verfahrens ist es, den Transport externer - Nichtunionsware - Güter innerhalb der Grenzen der Vertragsländer zu vereinfachen und eine Verzollung statt bei jeder Grenzüberschritung erst am Bestimmungsort zu ermöglichen.

Das Versandverfahren muss bei der zuständigen Zollbehörde durch eine Verandanmeldung beantragt werden. Dies kann in Deutschland (in Ausnahmefällen) durch Vorlage einer gedruckten T1-Versandanmeldung beim Zollamt oder über das computergestützte Zollverfahren (NCTS) in ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) geschehen.

Für die Anmeldung und die T1 Erstellung werden Angaben, wie Informationen über Versender und Empfänger, Anzahl der Packstücke, Gesamtgewicht, Anzahl der Plomben und die Zolltarifnummer benötigt. Dies soll sicherstellen, dass die Ware während des T1 Versandverfahrens lückenlos vom Versender zum Empfänger verfolgbar ist und korrekt verzollt wird.



ATLAS

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Veröffentlicht von Friwian Engels (aircargobook GmbH), am 15.10.20 22:30