Bekanntere Versender

Luftfracht darf nur in ein Flugzeug verladen werden, wenn sie als sicher eingestuft ist. Diesen Status kann über einen Check (X-Ray, Sicherheitsüberprüfung) der Fracht durch ein als "Reglementierter Beauftragter" zugelassenes Unternehmen erlangt werden. 

Um die Prozesse bei der Einhaltung der Sicherheit der Transportkette zu vereinfachen, können Unternehmen eine Zulassung als "Bekannte Versender" erhalten und die Sendung bereits vor Ort als sicher deklarieren. Dadurch ist kein weiterer Check der Sendung mehr notwendig, solange die sicherer Lieferkette nicht unterbrochen wird und die Sendung sich im Zugriffbereichs eines nicht-zertifizierten Unternehmens befunden hat. 

Bekannte Versender profitieren somit von einer schnelleren Abfertigung und vereinfachten Verfahren bei der Verladung, müssen aber ein Sicherheitsprogramm ausarbeiten und beim LBA einreichen sowie Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) für sämtliche Mitarbeiter, die "aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs" haben, vorweisen.

Bei Interesse an der Zulassung finden Sie auf der Webseite des LBA die genauen Anforderungen und Zulassungsprogramme.




Veröffentlicht von Friwian Engels (aircargobook GmbH), am 15.10.20 22:50